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Lebendige Antike
Sprachbeherrschung statt Kompetenzwirrwarr in den Kerncurricula Latein und Altgriechisch

Von Stephan Petry

Für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August in die Qualifikationsphase der Oberstufe eintreten, gelten mit Blick auf das Abitur 2013 in Latein und Altgriechisch Kerncurricula, die die Rahmenrichtlinien Latein (1982) und Altgriechisch (1984) ablösen. Die Umstellung auf Kerncurricula war zumeinen nötig, weil unterrichtliches Handeln nicht mehr auf – neudeutsch gesprochen – inputs, sondern auf outputs ausgerichtet ist: Nicht die Darbietung eines bestimmten Lerngegenstands soll den Wissenszuwachs garantieren, sondern der Schüler soll am Ende des Unterrichtsdurchgangs bestimmte Inhalte und Methoden kennen und beherrschen, die in der modernen Didaktik allgemein als Kompetenzen bezeichnet werden.

Kerncurricula für die Sekundarstufe I

Zum anderen mussten die Kerncurricula für die Oberstufe kommen, weil in der Mittelstufe seit 2008 bereits Kerncurricula für Latein und Altgriechisch gelten. Die Vorgaben für die Mittelstufe (KC I) sind für beide Fächer Beispiele dafür, dass Fachwissenschaftlichkeit auch unter dem Signum der Kompetenzorientierung ihre überragende Stelle behalten kann: Beide KC I bieten diffizile und ausgefeilte Anmerkungen zu den zu erwartenden Kompetenzen in den Bereichen Sprache, Text, Kultur (bzw. „Sachkompetenz“ im KC I Griechisch) und fachspezifische Arbeitstechniken, die bei den Schülern nach dem Sek-I-Lehrgang tatsächlich anzutreffen sein müssten. Zwar war das auch schon vor den KC I in den Zeiten der Rahmenrichtlinien so, dennoch bieten die KC I einen deutlichen Mehrwert: Mit den Ausführungen zur Leistungsfeststellung und mit den Anhängen der KC I bekamen Lehrerinnen und Lehrer konkrete Vorgaben zur Fehlerbewertung bzw. konkrete Operatoren an die Hand; bis dahin waren die Vorgaben der mehr als 20 Jahre alten EPA analog anzuwenden, Operatorenlisten gab es nur über die Fachverbände und damit gleichsam inoffiziell.

Primat der Sprachbeherrschung

Sehr erfreulich ist, dass auch die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KC II) in dieser Tradition stehen: In Fortführung des KC I stehen auch am Anfang der KC II Kompetenzen in den Bereichen Sprache, Text und Kultur, wobei der Bereich der Sprachkompetenz wie in den KC I in Lexik, Morphologie und Syntax unterteilt ist. In diesen Bereichen werden nach den KC II in Griechisch und Latein Kenntnisse verlangt, die so detailliert in den Rahmenrichtlinien nicht vorgeschrieben waren und die insofern über die alten Regelungen hinausgehen – von einer Verwässerung der Ansprüche kann keine Rede sein.

Vertiefte Kenntnisse im Bereich Sprache sind notwendig – so die Systematik der Kerncurricula – für die Arbeit an Originaltexten, an denen weitergehende Fragestellungen erarbeitet werden können, wie es das KC II Griechisch ausdrückt. Dahinter steht die Konzeption von Latein und Griechisch als „Literaturfach mit seinen die Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern bildenden Inhalten“ (ibid.).

Die Klassiker – nil novi

Diese Bildung geschieht in der Auseinandersetzung mit sogenannten Gegenstandsbereichen, denen bestimmte Autoren zugeordnet werden, die seit eh und je für das Lateinische und das Griechische stehen: Beide Kerncurricula nennen zwölf Gegenstandsbereiche mit z. B. Cicero, Seneca, Ovid und Sallust für das Lateinische und mit z. B. Platon, Homer, Sophokles und Herodot für das Griechische. Jeder Autor wird mit bestimmten Inhalten und Problemstellungen verbunden, die exemplarisch an seinem Werk gezeigt werden können. Das ist nichts Neues und insofern ein Bekenntnis zur Ausrichtung des Unterrichts in den antiken Sprachen und zu ihrem Bildungsbeitrag, wie es bereits in den Rahmenrichtlinien definiert war.

Zentralabitur

Wesentliche Neuerung zum Bisherigen ist die Tatsache, dass die KC II keiner Textauswahl und -vorgabe bedürfen, wie sie bisher zur Vorbereitung auf das Zentralabitur veröffentlicht worden waren; es werden nur noch besagte Leitthemen mit den zugeordneten Autoren angegeben. Dies hat positive und negative Seiten: Bisher konnte man im Wesentlichen davon ausgehen, dass die Behandlung der vorgegebenen Texte die Inhalte verbürgt hat, die im Zentralabitur abgefragt werden. Das fällt nun weg und die Kollegenmüssen selbst für jeden Autor die vom Inhalt und vom Schwierigkeitsgrad her angemessenen Texte auswählen, sicherlich eine enorme Mehrbelastung. Auf der anderen Seite gibt es in beiden Curricula zu den Leitthemen vielfältige Hinweise. Ob sie wirklich die Textauswahl erleichtern, wird sich zeigen. In jedem Fall ermöglichen sie es den Kollegen viel stärker als die bisherigen Textvorgaben, im Rahmen der Erläuterungen eigene Akzente zu setzen.

Die Kerncurricula Latein und Altgriechisch heben sich nach alledem wohltuend von vielfältigen Tendenzen ab, die auf eine Verflachung der Unterrichtsinhalte zugunsten eines nebulösen Kompetenzkatalogs hinauslaufen. Hier gilt positiv das Wort vom alten Wein in neuen Schläuchen: Nach wie vor steht in den alten Sprachen die Sprache selbst an erster Stelle des unterrichtlichen Tuns. Erst ihre vertiefte Kenntnis kann Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, diejenigen Inhalte zu erfassen, die wie früher auch an bestimmte Autoren geknüpft sind und die einen lebendigen und lebensnahen Unterricht in den alten Sprachen garantieren. Die Kerncurricula Latein und Altgriechisch sind ein positives Beispiel dafür, dass Kompetenzen die Inhalte nicht verwässern, wie es leider allzu oft und gerade in den modernen Fremdsprachen anzutreffen ist.

aus: Philologenverband Niedersachsen (Hg.), Gymnasium in Niedersachsen 2/2011, S. 23.